Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinhessen
Checkliste für Schulzahnärzte
- Termine mit den Schulen vereinbaren.
- Materialien für die Untersuchung (Untersuchungskoffer, Formulare, Mundspiegel, etc.) bei der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege anfordern und Abholtermin vereinbaren.
- Untersuchung der Grundschulkassen 1, bis spätestens Ende Januar.
- Prophylaxeunterricht bis zu den Sommerferien terminieren.
- Befunderhebungsbögen möglichst schnell an die Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinhessen, Weißliliengasse 13, 55116 Mainz zurückgeben.
- Abrechnungen zeitnah an die AGZ Geschäftsstelle einreichen.
Pro Schuljahr sollte durchgeführt werden:
1. Grundschulklasse | 1 Schulstunde Prophylaxeunterricht + 1 Schulstunde Untersuchung |
2. bis 4. Grundschulklasse | Je 2 Schulstunden Prophylaxeunterricht |
1. bis 6. Klasse der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen | Je 1 Schulstunde Prophylaxeunterricht + je 1 Schulstunde Untersuchung |
Aktivprogramm Zahnvorsorge |
1. Besuch: 1 Schulstunde Prophylaxeunterricht 2. Besuch: 1 Schulstunde Prophylaxeunterricht 3. Besuch: 1 Schulstunde Prophylaxeunterricht Im Aktivprogramm Zahnvorsorge sind für Vorbereitungsgespräche mit den Lehrkräften bis zu 4 Schulstunden pro Schuljahr/Schule abrechenbar. |
Bitte informieren Sie die Kinder, dass die Schulen oder Klassen, die am eifrigsten der Aufforderung von „Max Schrubbel“ folgen und den Zahnarzt besuchen, im Rahmen des jährlich ausgeschriebenen Schulwettbewerbs ausgezeichnet werden (Stichtag 31.05. eines jeden Schuljahres).