Eltern-Info
Für einen möglichst lebenslangen Erhalt der Zähne Ihres Kindes ist neben der guten Mundhygiene, zahngesunden Ernährung und Zahnschmelzhärtung die regelmäßige zahnärztliche Untersuchung von herausragender Bedeutung. Dabei können Zahnschäden bereits im Frühstadium erkannt und die Zähne ohne größeren Aufwand behandelt werden.
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (LAGZ) und damit ihre regionalen Arbeitsgemeinschaften beauftragt, die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen durchzuführen (Gemeinsames Amtsblatt 1171997). Die Prophylaxemaßnahmen sehen auch regelmäßige Untersuchungen der Zähne der Kinder und Jugendlichen vor.
Alle Schüler der 1. Klassen werden in der Schule zahnärztlich untersucht und gruppenprophylaktisch unterrichtet. Die Eltern erhalten ein Informationsschreiben über das Untersuchungsergebnis. Bei Erhalt eines Rückmeldeformulars den/die Hauszahnarzt/Hauszahnärztin aufsuchen und das Formular abgeben.
Alle Schüler der Klassen 2-4 erhalten über die Schule eine Einladung (Rückmeldeformular) zur zahnärztlichen Untersuchung. Die Terminvereinbarung beim Zahnarzt des Vertrauens soll innerhalb der nächsten 3 Monate erfolgen.
Nach Abschuss der Untersuchung das Rückmeldeformular dem/der Zahnarzt/Zahnärztin abgeben. Bei bereits erfolgtem Zahnarztbesuch innerhalb der letzten 4 Monate ist eine rückwirkende Bestätigung möglich.
Schüler der Klassen 1-4 von denen bis Ende Januar kein Rückmeldeformular vorliegt, werden nochmals schriftlich mit einem gelben Formular an den wichtigen Zahnarztbesuch erinnert.
Eine kleine Zahnkunde finden sie hier.